Montag = Ruhetag:
Sonderöffnungeszeit an Feiertagen und während den
Schulferien in Rheinland-Pfalz
Dienstag = Ruhetag:
Sonderöffnungeszeit an Feiertagen und während den
Schulferien in Rheinland-Pfalz
Mittwoch, Donnerstag, Freitag :
16:30 – 23:00 Uhr
Samstag :
12.00 – 0.00 Uhr
Sonntag und Feiertag :
12.00 – 22.00 Uhr